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Garantiebedingungen

Die Firma casadin GmbH, Sürßen 3, 01809 Dohna sowie die Hersteller der durch uns angebotenen Waren, gewähren Ihnen als Verbraucher beim Kauf bestimmter Produkte in der Bundesrepublik Deutschland 2 - 10 Jahre Garantie beginnend mit dem Rechnungsdatum (Die produktspezifische Garantiezeit entnehmen Sie bitte der jeweiligen Artikelbeschreibung). Unberührt davon bestehen Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, also die Nacherfüllung, der Rücktritt oder die Minderung sowie der Schadensersatz (§ 437 BGB).

Die Garantie umfasst dabei ausschließlich solche Sachmängel, die auf Fehler des Materials oder der Produktion zurückzuführen sind.

Im Falle eines Garantieanspruchs kontaktieren Sie uns bitte vorab per E-Mail oder telefonisch unter + 49 (0) 3529 537 3882.

Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel, die auf eine unsachgemäße Handhabung des Produkts zurückzuführen sind. Ebenso ist der Verschleiß eines Produkts nicht von der Garantie umfasst. Produkte, an denen bereits eigene Reparaturversuche unternommen wurden oder die nicht mehr im zusammengebauten Zustand sind, können auch nicht im Rahmen der Garantie behandelt werden.

Sofern ein Garantiefall vorliegt und wir die Reparatur oder den Austausch vornehmen, beginnt die Garantiezeit ab dem Moment des Erhalts der reparierten oder ersatzgelieferten Ware nicht neu zu laufen. Die Garantiezeit endet also, unabhängig von etwaigen Garantiefällen, stets mit Ablauf der 2-10 Jahre, gerechnet ab dem Rechnungsdatum.

Falls kein Garantiefall vorliegt oder eine einwandfreie Funktionstüchtigkeit durch unsere Techniker nachgewiesen wurde behalten wir uns vor, eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR zu erheben. Dies gilt nicht, wenn und solange Sie sich bei Mängelansprüchen neben der Garantie auf Ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht -gesetzliche Sachmangelhaftungsansprüche verjähren gemäß § 438 I Nr.3 BGB in 2 Jahren- berufen können. In diesem Fall behalten wir uns jedoch vor, den uns entstandenen Aufwand im Wege des Schadensersatzes geltend zu machen, wenn wir für den Mangel nicht verantwortlich sind und Sie bei der im Rahmen ihrer Möglichkeiten gebotenen Überprüfung hätte feststellen können, dass Sie selbst für die Ursachen des Mangels verantwortlich sind.

Die Garantiebedingungen der einzelnen Hersteller sind an dieser Stelle aufgeführt:

JAROLIFT

JAROLIFT (Schoenberger Germany Enterprises GmbH & Co. KG) gibt 2 - 10 Jahre Garantie für Neugeräte, die entsprechend der Einbauanleitung montiert wurden. Von der Garantie abgedeckt sind alle Konstruktionsfehler, Materialfehler und Fabrikationsfehler.

Ausgenommen von der Garantie sind:

• Fehlerhafter Einbau oder Installation
• Nichtbeachtung der Einbau- und Bedienungsanleitung
• Unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung
• Äußere Einwirkungen wie Stöße, Schläge oder Witterung
• Reparaturen und Abänderungen von dritten, nichtautorisierten Stellen
• Verwendung ungeeigneter Zubehörteile
• Schäden durch unzulässige Überspannungen (z.B. Blitzeinschlag)
• Funktionsstörungen durch Funkfrequenzüberlagerungen und sonstige Funkstörungen

Innerhalb der Garantiezeit auftretende Mängel beseitigt JAROLIFT kostenlos entweder durch Reparatur oder durch Ersatz der betreffenden Teile oder durch Lieferung eines gleichwertigen oder neuen Ersatzgerätes. Durch die Ersatzlieferung oder Reparatur aus Garantiegründen tritt keine Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit ein.

RADEMACHER

RADEMACHER Geräte-Elektronik GmbH gibt 2 - 5 Jahre Garantie für Neugeräte, die entsprechend der Einbauanleitung montiert wurden. Von der Garantie abgedeckt sind alle Konstruktionsfehler, Materialfehler und Fabrikationsfehler.

Ausgenommen von der Garantie sind:

• Fehlerhafter Einbau oder Installation
• Nichtbeachtung der Einbau- und Bedienungsanleitung
• Unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung
• Äußere Einwirkungen wie Stöße, Schläge oder Witterung
• Reparaturen und Abänderungen von dritten, nichtautorisierten Stellen
• Verwendung ungeeigneter Zubehörteile
• Schäden durch unzulässige Überspannungen (z.B. Blitzeinschlag)
• Funktionsstörungen durch Funkfrequenzüberlagerungen und sonstige Funkstörungen

Innerhalb der Garantiezeit auftretende Mängel beseitigt RADEMACHER kostenlos entweder durch Reparatur oder durch Ersatz der betreffenden Teile oder durch Lieferung eines gleichwertigen oder neuen Ersatzgerätes. Durch Ersatzlieferung oder Reparatur aus Garantiegründen tritt keine generelle Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit ein.

VESTAMATIC

Die Vestamatic GmbH gewährt 24 Monate für Neugeräte, die entsprechend der Montageanleitung montiert wurden. Die Garantie erstreckt sich auf alle Konstruktions-, Material- und Fabrikationsfehler.

Nicht unter die Garantie fallen Fehler und Mängel die auf:

• fehlerhaften Einbau oder fehlerhafte Installation
• Nichtbeachtung der Montage- und Bedienungsanleitung
• unsachgemäße Bedienung und Beanspruchung
• Äußere Einwirkung wie Stöße, Schläge oder Witterung
• Reparaturen und Änderungen von nicht autorisierten Stellen
• Verwendung ungeeigneter Zubehörteile

zurück zuführen sind.

Vestamatic beseitigt Mängel am Produkt, die innerhalb der Garantiezeit auftreten, kostenlos. Dies erfolgt durch Reparatur oder durch Ersatz des Gerätes.

Durch die Ersatzlieferung aus Garantiegründen tritt keine Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit ein. Es werden keine Ein- und Ausbaukosten übernommen.

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